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Raus aus dem Haus - Spiele

Wir erwecken die Stadtgeschichte zum Leben

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Raus aus dem Haus – Spiele GbR

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erstellung von individuellen Touren zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Anbieters durch den Kunden zustande.

(2) Das Angebot des Anbieters kann schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form erfolgen.

(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, vor Vertragsschluss die AGB einzusehen und zu speichern.


§ 3 Leistungsumfang:

(1) Die Tour umfasst in der Regel 12 Stationen mit jeweils einem Rätsel. In der Geschichte werden wissenswerte Inhalte über den Ort vermittelt, z. B. historische Fakten, Anekdoten, lokale Sagen und Legenden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Die Tour oder Touren werden individuell vereinbart. Etwaige Beispiele (z. B. Anzahl der Stationen, Art der Inhalte) sind unverbindlich und werden im Einzelvertrag abschließend festgelegt.

(2) Nicht zum Leistungsumfang gehören die Beschaffung von Eintrittsgeldern, Werbemaßnahmen oder die Einholung von Genehmigungen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung der Leistung Dritte hinzuzuziehen.

(4) Die Tour wird über eine Homepage auf der Plattform "Raus aus dem Haus" bereitgestellt. Ein Beispiel für eine Tour finden Sie unter: https://www.rausausdemhaus.com/Waldeck/index.html.

(5) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Aktualität der in der Tour enthaltenen Informationen.

(6) Die Tour wird für die Dauer des vertraglich vereinbarten Nutzungsrechts (in der Regel 5 Jahre ab Abnahme) auf der Plattform "Raus aus dem Haus" verfügbar sein, sofern vertraglich nicht anders vereinbart oder der Kunde die Daten zur Eigen-Hosting-Option nach § 1 des Einzelvertrags anfordert.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, an der Erstellung der Tour aktiv mitzuwirken, indem er dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss Informationen und Materialien in digitaler Form zur Verfügung stellt und seine Wünsche zur Gestaltung der Tour äußert. Dies ist jedoch nicht verpflichtend.

(2)Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.

(3)Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, ihm eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten.

(4) Der Anbieter erstellt die Tour in eigener Verantwortung. Die finale Entscheidung über die Auswahl der Stationen und Inhalte der Tour obliegt dem Anbieter. Änderungswünsche des Kunden werden nach Möglichkeit berücksichtigt, soweit sie zumutbar und mit dem Gesamtkonzept der Tour vereinbar sind.


§ 5 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Tour wird der Anbieter dem Kunden die Tour zur Abnahme vorlegen.

(2) Der Kunde hat die Tour innerhalb von 14 Tagen nach Vorlage zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Mängel, die nicht innerhalb dieser Frist angezeigt werden, gelten als genehmigt.

(3) Nimmt der Kunde die Tour nicht innerhalb der Frist ab, ist der Anbieter berechtigt, ihm eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt die Tour als abgenommen.


§ 6 Nutzungsrechte

(1) Dem Kunden wird ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Tour für die Dauer von 5 Jahren ab Abnahme eingeräumt.

(2) Das Nutzungsrecht ist zweckgebunden auf die Nutzung durch den Kunden beschränkt. Die Weitergabe der Tour an Dritte ist nicht gestattet.

(3) Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Tour zu bearbeiten oder zu verändern.

(4) Nach Ablauf der 5 Jahre kann der Kunde das Nutzungsrecht gemäß den im Einzelvertrag geregelten Bedingungen verlängern. Die Verlängerungsgebühr wird auf Basis des Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes zum Zeitpunkt der Verlängerung angepasst.

(5) Im Falle der Insolvenz des Anbieters ohne eine rechtsnachfolgende Gesellschaft erhält der Kunde die vollständigen Nutzungsrechte an der Tour einschließlich aller zugehörigen Daten und Materialien.


§ 7 Haftung und Freistellung

(1) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die unsachgemäße Nutzung der Tour durch Endkunden entstehen. Unsachgemäße Nutzung liegt insbesondere vor, wenn der Endkunde während der Nutzung der Tour nicht auf seine Umgebung achtet und dadurch sich selbst oder Dritte gefährdet.

(2) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Tour durch Endkunden entstehen, sofern diese Ansprüche auf einer unsachgemäßen Nutzung der Tour im vorgenannten Sinne beruhen.

(3) Der Anbieter haftet ferner nicht für die Verletzung von Gefühlen oder persönlichen Empfindungen von Endkunden oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Tour. Dies gilt insbesondere auch für die Verletzung religiöser, politischer oder weltanschaulicher Gefühle.

(4) Die Haftung des Anbieters ist im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


§ 8 Vergütung

(1) Soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, ist bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung fällig. Der restliche Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme der Tour gemäß § 5 zu zahlen.

(2) Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto des Anbieters. Andere Zahlungsmodalitäten werden nicht akzeptiert.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Weitere gesetzliche Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.


§ 9 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Tour frei von Sachmängeln ist.

(2) Im Falle eines Sachmangels hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen mangelfreien Tour.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Die Haftung des Anbieters für Sachmängel richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 10 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag erlangten Kenntnisse und Informationen über die jeweils andere Partei und deren Geschäftstätigkeit vertraulich zu behandeln.

(2)Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags für die Dauer von 3 Jahren.


§ 11 Datenschutz

(1) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zum Zwecke der Durchführung des Vertrags.

(2) Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2)Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


Stand: Dezember 2024